Im Rahmen der Traumatherapie kann die Übernahme der Kosten ggf. über den Opferentschädigungsfond erfolgen, sofern die Traumafolgestörungen durch Gewalteinwirkungen entstanden sind. Hierzu muss jedoch ein Antrag bei der zuständigen Versorgungsverwaltung gestellt werden.
Informationen zu den Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten Sie beim Bundesinisterium für Arbeit und Soziales - www.bmas.de
Das Ministerium hat hierzu entsprechendes Material zusammengestellt. Gern helfe ich Ihnen bei diesem Thema mit ersten Informationen weiter.
Auch wenn Sie privat versichert oder privat zusatzversichert sind, klären Sie bitte eine Kostenerstattung im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab.
Grundsätzlich können Sie die Kosten nach § 33 ESTG als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Manchmal kann eine Behandlung als Selbstzahler von Vorteil sein:
Für Patienten gibt es in unserem Krankenversicherungssystem leider nicht nur Vorteile. Bevor ein Hilfesuchender in eine Richtlinientherapie vermittelt wird, die von den Krankenkassen bezahlt wird, bedarf es einer psychiatrischen Diagnose. Diese Diagnose bleibt in der Regel immer gespeichert. Das kann möglicherweise bedeuten, dass (z.B.)
- Beamtenanwärter nicht mehr verbeamtet werden,
- Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. Fluglotsen, Polizisten etc...) nicht mehr in ihrem bisherigen Bereich arbeiten dürfen,
- dies in Sorgerechtsangelegenheiten beim Jugendamt oder vor Gericht gegen Sie ausgelegt werden kann,
- betroffene Patienten keine Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen mehr abschließen können oder für diese Versicherungen deutliche Risikoaufschläge erhoben werden.
In meiner Praxis finden Sie einen geschützten Rahmen, um in einer Krisensituation zeitnah und ohne jegliches Antragsverfahren Hilfe zu erhalten. Ihre Daten und Ihr Anliegen werden jederzeit vertraulich behandelt.